Im Rahmen der Versorgungsverpflichtungen der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer erweiterten Versorgung verpflichtet.
Die Liste der Katastralgemeinden, welche aufgrund der Versorgungsauflage bereits zu versorgen sind, finden Sie hier. Eine interaktive Kartendarstellung finden Sie hier.
Der Zweck der erweiterten Versorgungspflicht ist, 1.702 der 2.100 unterversorgten Katastralgemeinden Österreichs flächendeckend zu versorgen.
Im Rahmen dieser Auflagen sind in den jeweiligen Katastralgemeinden drei Versorgungsziele jeweils Outdoor zu erreichen:
Die Liste der für die Auswahl relevanten Katastralgemeinden findet sich in Anhang J.1 (GIS Geopackage) der Frequenzzuteilung. Die Flächen von Siedlungsraum und Dauersiedlungsraum sind in Anhang J.6 (GIS Shape) definiert.
Band | Bevölkerungsversorgung | Download | Upload |
---|---|---|---|
700 MHz | 95% | 30 MBit/s | 3 MBit/s |
Band | Fläche | Download | Upload |
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700 MHz | 90% Siedlungsraum | 30 MBit/s | 3 MBit/s |
700 MHz | 75% Dauersiedlungsraum | 10 MBit/s | 1 MBit/s |
Die Auswahl der Katastralgemeinden erfolgt auf Basis eines vorgegebenen Prozesses. Der Stichtag für die Erfüllung der Auflage ist ein Ergebnis dieses Auswahlprozesses. Die ersten Katastralgemeinden sind im Sommer 2022 zu versorgen, der Großteil Ende 2023 und Ende 2025.
In der folgenden Abbildung werden die Katastralgemeinden Österreichs zum Zeitpunkt der Frequenzvergabe nach Versorgungsindex (Farben Rot, Orange, Grün) dargestellt:
Die grünen, orangen und roten Gebiete stellen den Dauersiedlungsraum Österreichs gegliedert nach Katastralgemeinden dar. Rote und orange Gebiete sind Katastralgemeinden, die schlecht oder mäßig versorgt sind (circa 25% aller Katastralgemeinden). Diese werden durch die Versorgungsauflage für Katastralgemeinden addressiert.
Die grauen, hellgrünen und gelben Gebiete beschreiben den Nicht-Dauersiedlungsraum, also Wald und Gebirge. Dies entspricht etwa 60% der Fläche Österreichs. Diese Gebiete sind teilweise versorgt, jedoch waren sie nicht das Ziel der Auflage.