Im Rahmen der Basissversorgungspflichten der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer Versorgung von Bahnstrecken verpflichtet.
Die für die Versorgung relevanten Bahnstrecken sind in Anhang J.8 der Frequenzzuteilung (GIS Geopackage) definiert:
Band | Datum ab | Versorgung | Downlink | Uplink |
---|---|---|---|---|
700 MHz | 31.12.2023 | 98% der Streckenlänge | 10 MBit/s | 1 MBit/s |
Die Versorgungsverpflichtung gilt nur für jene Bahnstreckenabschnitte, in denen das verpflichtete Unternehmen bereits zum Stichtag 31.12.2019 Mobilfunkinfrastruktur betreibt oder der jeweilige Bahninfrastrukturbetreiber zur Versorgung notwendige Standorte spätestens sechs Monate vorher zur Verfügung gestellt hat.