5G Frequenzvergabe 3,4–3,8 GHz - Ausschreibungsunterlage

Öffentliche Ausschreibung betreffend Frequenzzuteilungen im Frequenzbereich 3410 bis 3800 MHz (F 7/16)

Gemäß § 55 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003 wird veröffentlicht:


1.    Ausschreibende Behörde

Telekom-Control-Kommission (TKK), Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Österreich
Fax: +43 1 58058 9191


2.    Ausschreibungsgegenstand

Zur Vergabe gelangen in zwölf Regionen jeweils 39 Frequenzpakete im Frequenzbereich 3410 bis 3800 MHz.


3.    Ausschreibungsunterlagen

Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen bei der TKK anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo - Fr 10-12 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von Euro 300,-. Bei einer brieflichen Übersendung ist dieser Kostenersatz vorab auf das Konto der RTR-GmbH, bei der Bank Austria Creditanstalt AG, IBAN AT45 1200 0006 9617 0109 und BIC BKAUATWW, zu überweisen. Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift, sowie Fax- und Telefonnummer angibt.


4.    Ausschreibungsfrist

Der Frequenzzuteilungsantrag kann ab 19. September 2018 eingebracht werden und muss bis 26. November 2018, 12:00 Uhr (Ortszeit) bei der TKK einlangen. Bezüglich der Modalitäten wird auf die Ausschreibungsunterlagen (Kapitel 5.4) verwiesen.


5.    Hinweis

Die Ausschreibungsunterlagen werden von der Regulierungsbehörde auch auf dieser Website veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der Information. Die rechtsverbindlichen Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich jene, die gegen Erlag des Kostenersatzes gemäß Punkt 3. bei der Regulierungsbehörde erworben werden können.


5G Frequenzvergabe 3,4-3,8 GHz - Mitteilung zur Synchronisation