Am 28.08.2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“) veröffentlicht.
Am 01.07.2016 traten die Signaturrichtlinie und (rückwirkend) auch das Signaturgesetz außer Kraft. In Bezug auf Signatur- und Vertrauensdienste ist seither die eIDAS-VO anzuwenden. Auf europäischer Ebene wurden die in der eIDAS-VO enthaltenen Vorschriften für Vertrauensdienste in mehreren Durchführungsrechtsakten konkretisiert. In Österreich wird die eIDAS-VO insbesondere mit dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), der Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung (SVV) und der Verordnung über die Feststellung der Eignung des Vereins „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A‑SIT)“ als Bestätigungsstelle durchgeführt.