Die Grundlage für die Anerkennung elektronischer Signaturen im österreichischen Recht wurde 1999 durch das Signaturgesetz (SigG) geschaffen. Österreich war damit das erste Land, das die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen („Signaturrichtlinie“) umsetzte.
Diese Rechtsvorschriften traten mit Ablauf des 30.06.2016 außer Kraft. Seither ist die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“), ABl. L 257 vom 28.08.2014, S. 73, anzuwenden. Auf der eIDAS-VO beruhen sowohl europäische Durchführungsrechtsakte als auch innerstaatliche Rechtsvorschriften (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung etc.).