Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15.02.2007 (2007/116/EG, Abl. Nr. L 49 vom 17.02.2007, S 30) wurde auf europäischer Ebene der Rufnummernbereich beginnend mit 116 für "harmonisierte Dienste von sozialem Wert" reserviert. Aufgrund dieser und folgender Entscheidungen (2007/698/EG, 2009/884/EG) sind derzeit festgelegt:
Kurzufnummer | Verwendungszweck |
---|---|
116 000 | Hotline für vermisste Kinder |
116 006 | Hotline für Opfer von Straftaten |
116 016 | Hotline für Opfer von Gewalt gegen Frauen |
116 111 | Hotline für Hilfe suchende Kinder |
116 117 | Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen |
116 123 | Hotline zur Lebenshilfe |
Ein harmonisierter Dienst von sozialem Wert ist gemäß Artikel 2 dieser Entscheidung "... ein Dienst, der einer gemeinsamen Beschreibung entspricht, der für Einzelpersonen unter einer gebührenfreien Rufnummer erreichbar ist, der potenziell Besuchern aus anderen Ländern nützt und für den ein konkreter sozialer Bedarf besteht, der also insbesondere zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Bürger oder bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt oder Bürgern hilft, die sich in Schwierigkeiten befinden."
Die Umsetzung der Vorgaben in der KEM-V 2009 erfolgt dermaßen, dass der Rufnummernbereich 116 zusammen mit den allgemeinen Rahmenbedingungen generell festgelegt wird. Zuteilungsvoraussetzungen, Nummernzuteilungen und Verhaltensvorschriften werden daran anschließend für jede Rufnummer einzeln festgelegt, um jeweils auf die speziellen Bedürfnisse der Dienste eingehen zu können.
Formlose Anträge sind schriftlich an die
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77 - 79
A-1060 Wien
Fax: + 43 1 58058-9393
E-Mail: numbering@rtr.at
über das Einbringungsportal
zu richten.
Die speziell für diese Kurzrufnummern relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 29 bis 37 der KEM-V 2009.