Titelbild für den Bereich Vertrauensdienste

Konsumentenservice

Diese Seiten richten sich an Anwenderinnen und Anwender von Vertrauensdiensten. Sie bieten einen Überblick über die verschiedenen Arten von elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten. Dabei beantworten wir auch häufig gestellte Fragen z.B. über die erforderliche Signaturumgebung und die damit verbundenen Kosten.

Bei Vertrauensdiensten spielen folgende Begriffe eine zentrale Rolle:

  • Elektronische Signatur: Mit einer „elektronischen Signatur“ können Sie elektronische Dokumente „unterschreiben“. Die Signatur stellt sicher, dass Sie es sind, der unterschrieben hat, und dass das signierte Dokument nicht verändert wurde.
  • Elektronisches Siegel: Mit einem „elektronischen Siegel“ wird der Ursprung und Unversehrtheit von elektronischen Dokumenten sichergestellt. Es ersetzt sozusagen einen Stempel oder ein Siegel auf einem Papier.
  • Elektronischer Zeitstempel: Ein „Elektronischer Zeitstempel“ schafft den Nachweis, dass bestimmte Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren (z. B. dass ein Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung vor Fristablauf gelegt wurde).

Die Definitionen sind technologieneutral.  Darunter fallen qualifizierte elektronische Signaturen, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind, ebenso wie biometrische Verfahren, die zwar der handschriftlichen Unterschrift nicht gleichwertig, aber dennoch als Beweismittel verwendbar sind. Fälschungssichere elektronische Signaturen können mittels kryptographischer Methoden erstellt werden. Diese Signaturen werden meist mit dem Begriff „digitale Signaturen“ bezeichnet, um sie vom technologieneutralen Begriff der „elektronischen Signatur“ zu unterscheiden.

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