Diese Seiten richten sich an Anwenderinnen und Anwender von Vertrauensdiensten. Sie bieten einen Überblick über die verschiedenen Arten von elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten. Dabei beantworten wir auch häufig gestellte Fragen z.B. über die erforderliche Signaturumgebung und die damit verbundenen Kosten.
Bei Vertrauensdiensten spielen folgende Begriffe eine zentrale Rolle:
Die Definitionen sind technologieneutral. Darunter fallen qualifizierte elektronische Signaturen, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind, ebenso wie biometrische Verfahren, die zwar der handschriftlichen Unterschrift nicht gleichwertig, aber dennoch als Beweismittel verwendbar sind. Fälschungssichere elektronische Signaturen können mittels kryptographischer Methoden erstellt werden. Diese Signaturen werden meist mit dem Begriff „digitale Signaturen“ bezeichnet, um sie vom technologieneutralen Begriff der „elektronischen Signatur“ zu unterscheiden.