Die Regulierungsthemen der KommAustria im Bereich Mediendienste sind vielfältig. Sie reichen von der Regelung des Marktzutritts für Rundfunkveranstaltende (etwa die Erteilung von Zulassungen), die eng mit der Verwaltung des Frequenzspektrums zusammenhängt, über die Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter:innen und Mediendiensteanbieter:innen, die Wettbewerbsregulierung für die Rundfunkinfrastruktur bis zur Ermöglichung der Umstellung auf digitale Rundfunkübertragung auf allen Plattformen. Und diese Aufgaben stehen auch in engem Konnex zu den anderen Aufgaben der KommAustria im Bereich der Förderung von Medien.
Grundsätzlich liegt der gesamte Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen und Abrufdienste), privat oder öffentlich-rechtlich, auf allen Übertragungswegen (Terrestrik, Kabel, Satellit oder Internet), digital wie auch analog, sowohl auf Ebene der Programmveranstaltenden als auch auf der Ebene der Übertragungsnetze und -dienste in der Zuständigkeit der KommAustria. Davon ausgenommen ist lediglich die Aufsicht über die Funkanlagen selbst (diese liegt bei der Fernmeldebehörde).
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben der KommAustria, über das Umfeld im Medienbereich, und geben Ihnen relevante Informationen angefangen bei den rechtlichen Grundlagen, bis hin zu Informationsseiten, wenn Sie neue Medienangebote bereitstellen wollen.
Informationen zur KommAustria als zuständige Behörde im Bereich der Aufsichtsbehörde im Bereich Plattformen erhalten Sie unter folgendem Link. Wenn Sie sich für die Aufgaben der RTR-GmbH als Beschwerdestelle sowie als Servicestelle für die Bereiche Plattformen, Barrierefreiheit und Medienkompetenz interessieren, finden Sie Informationen auf unserer Webseite im Bereich Beschwerdestelle.
Rechtsabteilung Medien
Tel.: +43 1 58058-0
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