Unter Spam (wörtlich aus dem Englischen "zumüllen") versteht man jede Form unerwünschter und unverlangter Nachrichten per Anruf, E-Mail oder SMS.
Diese Anrufe werden bewusst nach kurzem Läuten („ping“) getrennt. Ziel der Anrufer ist es, Sie dazu zu verleiten, die angegebene Rufnummer zurückzurufen. In der Regel werden also gleichzeitig und automatisiert zufällig ausgesuchte Rufnummern angewählt. Rufen Sie tatsächlich zurück, so handelt es sich dabei in der Regel um Auslandsverbindungen, die hohe Kosten verursachen können. Bei Rückruf hören Sie oft eine Sprachansage, um Sie möglichst lange „in der Leitung“ zu halten. Sollten Sie einen solchen Rückruf getätigt haben und Entgelte angefallen sein, können wir Sie vielleicht mit unserem Schlichtungsverfahren unterstützen.
Hinweis: Nicht jeder verpasste Anruf bzw. jedes kurze Läuten kann mit einem Ping-Anruf gleichgesetzt werden! Es kann sich auch um einen seriösen Anrufversuch handeln.
Das englische Wort „to scam“ bedeutet „betrügen“. Das englische Wort „phishing“ ist ein Kunstwort aus den Wörtern „password“ und „fishing“ und kann mit „Passwort-Fischen“ übersetzt werden. Beide Begriffe werden oft im Zusammenhang mit betrügerischen Anrufen verwendet. Dabei geben sich Betrüger mit einer falschen Identität aus und versuchen dadurch vertrauliche Informationen wie Passwörter, Kreditkarteninformationen etc. zu beschaffen oder auch Geld zu erpressen.
Um an die Daten zu kommen, versprechen die Anrufer teilweise geldwerte Vorteile (Überweisung eines fiktiven Gewinns auf das Bankkonto, Teilnahme an Gewinnspielen, Umfragen etwa zu einer Weinverkostung). Teilweise wird auch mit fiktiven offenen Schulden gedroht. Besonders häufig beobachten wir Anrufe durch angebliche IT-Supportmitarbeiter von Microsoft, die in Wahrheit mit Microsoft nicht in Verbindung stehen.
Die Möglichkeit der Manipulation von Rufnummern (Call ID Spoofing) begünstigt telefonisches phishing.
FAQ - Ist die Rufnummer, die bei eingehenden Anrufen am Display angezeigt wird, immer korrekt?
Wenn Sie vermuten, dass Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn Sie zuvor eingewilligt haben, solche zu erhalten. Diese Einwilligung ist eine konkrete Erklärung, dass Sie mit einem Werbeanruf einverstanden sind. Die Erklärung ist nur dann wirksam, wenn Sie bei deren Abgabe erkennen können, welches Unternehmen welche Dienstleistung oder Produktgruppe bewerben möchte. Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein.
Werbeanrufe ohne eine solche vorherige Einwilligung des Empfängers sind jedoch verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.
Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für unerwünschte Werbe-Fax ohne vorherige Einwilligung.
Formulare des Fernmeldebüros für die Anzeige von Werbe-Anrufen, Werbe-SMS, Werbe-Mails und Werbe-FaxnachrichtenHinweis: Meinungsumfragen bedürfen grundsätzlich keiner Zustimmung, sofern keine Werbeabsicht damit verbunden ist. Seriöse Umfrageinstitute werden Sie nicht nochmalig kontaktieren, wenn Sie dies nicht wünschen. Es gibt allerdings kein zentrales Register, in welches Sie sich eintragen können, wenn Sie grundsätzlich nicht an derartigen Umfragen teilnehmen möchten.
Drohanrufe und Stalking sind Tatbestände, die strafrechtlich verboten sind. Stalking ist auch dann verboten, wenn es mit Mitteln der Telekommunikation erfolgt und setzt voraus, dass Sie über einen längeren Zeitraum unzumutbar in Ihrer Lebensführung beeinträchtigt werden. Die sogenannte „gefährliche Drohung“ kann bereits durch eine einmalige Handlung (z.B. durch einen Anruf, SMS, E-Mail) gegeben sein.
Fühlen Sie sich durch telefonische Belästigungen in Ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt, unter Umständen sogar bedroht oder verängstigt, so zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. Wenden Sie sich an die Polizei oder Beratungsstellen (etwa die Frauenhelpline unter 0800/222 555 oder per Chat über http://www.haltdergewalt.at/)
In diesem Bereich kann auch eine Fangschaltung sinnvoll sein.
FAQ - Was ist eine Fangschaltung?
Die Zusendung von sogenannter „elektronischer Post“ (also die Zusendung von E-Mails und SMS) zum Zweck der Werbung ist nur dann erlaubt, wenn Sie dafür schon im Vorhinein eine Einwilligung gegeben haben. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Ein Unternehmen darf jedoch an eigene Kunden E-Mails und SMS senden, wenn es die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem Kunden erhalten hat und ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen bewerben möchte. Die Empfängerin bzw. der Empfänger, also die Kundin bzw. der Kunde, muss aber schon im Vorhinein und auch bei jeder einzelnen Werbezusendung die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.
Vorbeugung ist die beste Möglichkeit, um sich vor unerwünschten Nachrichten zu schützen! Gehen Sie stets sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um!
Wie können Sie vermeiden, unerwünschte Anrufe zu erhalten? Wenn Sie bereits unerwünschte Anrufe erhalten, was können Sie tun um diese zu reduzieren. Hier finden Sie weitere Tipps dazu.
Die RTR-GmbH führt eine Liste, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine Werbe-E-Mails erhalten wollen (= Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz, so genannte „ECG-Liste“). Die ECG-Liste betrifft nur Werbung, die per E-Mail verschickt wird.
Das Eintragen in die Liste schützt allerdings nicht zuverlässig vor weiteren Spam-E-Mails, da Spam überwiegend von Personen versandt wird, die sich nicht um rechtliche Vorschriften kümmern.
Hinweis: Die ECG-Liste ist nicht zu verwechseln mit der so genannten „Robinsonliste“ des Fachverbands Werbung der Wirtschaftskammer Österreich. Die Robinsonliste des Fachverbands Werbung gilt vor allem für per Post versandte adressierte Direktwerbung. Diese Liste ist von Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zu beachten.
Sie können sich in die Robinsonliste online eintragen lassen.
Weitere Informationen zur Robinsonliste finden Sie auf der Website der Wirtschaftkammer.