Damit Sie sich beim Telefonieren und Surfen im Internet vor unerwünschten Kosten schützen können, haben wir für Sie folgende Informationen und Tipps zusammengestellt.
Es gilt: Ohne Ihre Zustimmung dürfen Ihnen für die Nutzung von mobilem Internet nicht mehr als 60 Euro verrechnet werden.
Die RTR-GmbH hat dazu eine Verordnung erlassen, in der die verbrauchsabhängigen Entgelte für mobile Internetzugänge für Verbraucher grundsätzlich auf 60 Euro beschränkt werden.
Für Unternehmer gilt: Wenn Sie einen Unternehmervertrag haben, haben Sie die Möglichkeit, beim Anbieter zu beantragen, dass diese Verordnung auch für Ihren Vertrag angewendet werden soll. Für Unternehmerverträge gilt die Verordnung nicht automatisch.
Neben der Sperre der weiteren Datennutzung für Ihren Anschluss kann Ihr Anbieter auch folgende Maßnahmen setzen:
Die Benachrichtigungen erhalten Sie von Ihrem Anbieter per SMS und (optional) zusätzlich auf jede andere geeignete Art und Weise (z.B. durch Umleitung auf eine Warn-Website).
Bei den Benachrichtigungen kann es zu technischen Verzögerungen kommen. Bei Erhalt der Benachrichtigung können daher bereits mehr Entgelte angefallen sein, als mitgeteilt.
Hinweis: Für Telefonate und SMS ist kein Kostenlimit vorgesehen. Es gibt auch keine gesetzliche Verpflichtung, dass Sie als Kunde eine Warnung von Ihrem Anbieter erhalten müssen, wenn Sie die bei Ihrem Vertrag inkludierten Freiminuten oder SMS überschreiten.
Auf Ihren Wunsch können Sie die Sperre bzw. die Beschränkung wieder aufheben lassen. Dazu müssen Sie sich im Internet gegenüber Ihrem Anbieter (z.B. durch das Kundenkennwort und/oder die Eingabe Ihres Geburtsdatums) ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall zu hohen Kosten kommen kann!
Wenn Sie im Ausland mobiles Internet nutzen, gilt ebenso ein Limit von 60 Euro (brutto), sofern Sie mit Ihrem Anbieter keinen anderen Betrag vereinbart haben.
Sie erhalten eine Nachricht von Ihrem Anbieter, sobald Sie 80 Prozent der Kosten erreicht haben.
Wenn Sie den Betrag von 60 Euro für Datendienste erreicht haben, sperrt Ihr Anbieter die weitere Datenübertragung. Ihr Anbieter schickt Ihnen dann eine Nachricht mit der Information, wie Sie die Sperre aufheben können. Wenn Sie auf diese Nachricht nicht reagieren, bleibt Datenroaming für den aktuellen Verrechnungszeitraum gesperrt. Bei einzelnen Businesstarifen für Unternehmer kann es erforderlich sein, dass der Unternehmer das 60 Euro Limit aktiviert.
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Anbieter eine Sperre für kostenpflichtige Dienste wie z.B. fürDienste von Drittanbietern einrichten zu lassen.
Wenn Sie verhindern möchten, dass von Ihrem Anschluss aus teure Dienste von Drittanbietern genutzt werden, dann können Sie bei Ihrem Betreiber diese Dienste sperren lassen.
Unter Dienste von Drittanbietern versteht man beispielsweise digitale Güter, wie z.B. Apps, Klingeltöne, Wallpapers, Videos und Spielguthaben. Diese werden durch einfaches Auswählen von Schaltflächen (Buttons) im Internet mit einem mobilen Endgerät (z.B. mit einem Handy, Tablet oder Notebook) bestellt und dann auf Ihrer Telefon- oder Internetrechnung verrechnet.
Solche Dienste können mit einer Rufnummer adressiert sein (z.B. mit einer Mehrwertnummer (09xx) oder einer Rufnummer mit einer geregelten Obergrenze (z.B: 0810xx, 0820xx).
Die Einrichtung einer solchen Sperre für Drittanbieter muss einmal pro Jahr kostenlos erfolgen. Werden diese Dienste mit einer Rufnummer adressiert, dann ist die Sperre nur dann kostenlos, wenn diese mit mehr als 0,20 Euro pro Minute oder Event verrechnet werden.
Wenn Sie die Sperre innerhalb eines Jahres aufheben und sie dann nochmals einrichten lassen, dann darf Ihr Betreiber dafür ein Entgelt verlangen.
Eine Sperre von Diensten für Drittanbieter können Sie sowohl für Vertragshandys als auch für Wertkarten-Handys einrichten lassen.
Weiteren Informationen zum Thema "Bezahlen mit dem Handy" finden Sie am Ende der Seite verlinkt.
Hinweis: Kostenlose Werbe-SMS können durch die Mehrwert-SMS-Sperre nicht verhindert werden. Weitere Informationen zu unerwünschten Werbe-SMS und zu Mehrwertdiensten finden Sie am Ende der Seite verlinkt.
Mit einer Tarifzonensperre können Sie bestimmte Zonen (z.B. Rufe ins Ausland) sperren lassen.
Eine solche Tarifzonensperre empfehlen wir Ihnen, wenn Sie unerwünschte Telefonate verhindern wollen, z.B. wenn Sie Kindern Mobiltelefone zur Verfügung stellen.
Die Nutzung von Roaming (Anrufe, SMS und Daten) kann meist gesamt gesperrt werden. Manche Anbieter bieten Sperren getrennt für Anrufe/SMS und Datenroaming an. Bei manchen Handys gibt es die Möglichkeit, Datenroaming abzuschalten. Besonders sinnvoll sind Sperren, bei denen Roaming nur außerhalb von "Roam like at Home" gesperrt wird. Wir haben für Sie eine Liste erstellt, welche Anbieter das ermöglichen.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihnen keine Roamingkosten entstehen können, lassen Sie Roaming bei Ihrem Anbieter sperren!
Wenn Sie auf Ihrer Rechnung Kosten für Leistungen finden, die Sie bestreiten, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Anbieter einen Einzelentgeltnachweis anzufordern und diesen zu kontrollieren.
Wenn Sie danach der Meinung sind, dass Ihnen diese Leistungen zu Unrecht in Rechnung gestellt werden, machen Sie einen schriftlichen Rechnungseinspruch bei Ihrem Anbieter.
Wenn Sie das Problem mit Ihrem Anbieter nicht lösen können, können Sie sich an unsere Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle wird im jeweiligen Einzelfall versuchen abzuklären, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht oder nicht.
Informationen zum Rechnungseinspruch und zum Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite verlinkt.
Seit Jahren sind auch Telefonanlagen Ziel von Hackern. Diese Hacker können nach dem Knacken der Passwörter Anrufe zu teuren Auslandsrufnummern verursachen. Ein Schaden von mehreren tausend Euro ist dabei keine Seltenheit.
Auf folgende Punkte sollten Sie achten, wenn Sie eine Telefonanlage haben:
Wie Sie sich vor hohen Kosten schützen können, haben wir bereits oben erklärt. Ein Handy ist aber noch anderen Gefahren ausgesetzt:
Auf folgende Punkte sollten Sie beim Surfen im Internet achten: