Vermutet eine Nutzerin bzw. ein Nutzer Abweichungen bei den vertraglich vereinbarten Down- und Upload-Geschwindigkeiten, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Als Kundin bzw. Kunde ist man verpflichtet, das Vorliegen einer mangelhaften Leistungserbringung zu beweisen. Finden Sie mit Ihrem Betreiber keine Lösung, kann ua. die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH angerufen und tätig werden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon).