Geografische Rufnummern sind nationale Rufnummern und adressieren ortsfeste Netzabschlusspunkte, die Ortsnetzen zugeordnet sind. Sie dienen der Erbringung von Telefondiensten in Festnetzen, zusätzlich dazu angebotene Kommunikationsdienste sind zulässig. Geografische Rufnummern bestehen aus der ein- bis vierstelligen Ortsnetzkennzahl und einer Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Ortsfest bedeutet, dass eine geografische Rufnummer – auch nicht innerhalb eines Ortsnetzkennzahlenbereiches – zu unterschiedlichen Zeiten vom Kommunikationsdienstebetreiber oder vom Teilnehmer an unterschiedlichen, örtlich getrennten Netzabschlusspunkten zur Adressierung bei ankommenden Rufen genutzt werden darf. Wechselnde Ortszuordnungen von geografischen Rufnummern im Zuge von geografischer Portierung oder Anschlussabtragung und -neuherstellung bleiben davon unberührt. Rufe zu geografischen Rufnummern werden also grundsätzlich immer an die entsprechenden Netzabschlusspunkte zugestellt, allfällige Rufweiterleitungen etc. sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Zulässigkeit der Nutzung geografischer Rufnummern als Rufnummern des Anrufers richtet sich nach den Bestimmungen des § 5 KEM-V 2009.
Unter diesen Rahmenbedingungen dürfen geografische Rufnummern auch für Anschlüsse genutzt werden, die auf IP-Technologie basieren.
Die 1022 Ortsnetze in Österreich werden in den Anlagen zur KEM-V 2009 jeweils anhand eines Polygonzuges festgelegt. Im Wesentlichen entspricht dies der historisch gewachsenen Ortsnetz-Struktur der Telekom Austria.
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 49 bis 54 der KEM-V 2009.
Nachfolgend steht das entsprechende Antragsformular zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.
Weitere Informationen für die Beantragung: