Voraussetzung für alle hier angeführten Rufnummernbereiche ist eine Anzeige gemäß § 6 TKG 2021 für den jeweiligen Dienst bzw. Netz. Ein solcher Betreiber ist aufgrund dieser Anzeige bei der RTR-GmbH bereits registriert und kann daher einfach das eRTR-Portal auch für die Beantragung von Rufnummern nutzen:
Alternativ kann auch das beim jeweiligen Rufnummernbereich verfügbare Formular verwendet werden.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von zugeteilten Rufnummern ist insbesondere auf die Verpflichtung zur Übermittlung von Nutzungsanzeigen an die RTR-GmbH hinzuweisen. Informationen darüber sind u.a. hier verfügbar:
Neben Rufnummern können von Kommunikationsdiense/-netzbetreibern auch spezielle Kommunikationsparameter hier beantragt werden.
Folgende Rufnummernbereiche können von Kommunikationsdienstebetreibern beantragt werden und dürfen von diesen an ihre Endnutzer zur Adressierung der angebotenen Kommunikationsdienste zugewiesen werden.
Bezeichnung (inkl. Link zu Detailinformationen zur Beantragung) | Rufnummerngassen |
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geografische Rufnummern | (0)2, (0)3, (0)4, (0)5, (0)6, (0)7 (*) |
mobile Rufnummern | (0)650-(0)653, (0)655, (0)657, (0)659-(0)661, (0)663-(0)699 |
Rufnummern für Dial-Up-Zugänge | (0)718, (0)804 |
Standortunabhängige Rufnummern | (0)720 |
Rufnummern für konvergente Dienste (ENUM) | (0)780 |
Rufnummern für Dienste im Bereich 8xx | (0)800, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828 |
Rufnummern für frei kalkulierbare Mehrwertdienste | (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 |
(*) ausgenommen der Rufnummerngassen für mobile Rufnummern, private Netze und standortunabhängige Rufnummern.
Folgende Rufnummernbereiche können von Kommunikationsdienstebetreibern beantragt werden dürfen ausschließlich von ihnen selbst genutzt werden. Auch können Kommunikationsdienste/-netzbetreiber Rufnummern als Endnutzer beantragen. Information dazu sind hier zu finden. Werden Rufnummern als Endnutzer beantragt und zugeteilt, ist eine Weitergabe an Endkunden nicht zulässig.
Bezeichnung (inkl. Link zu Detailinformationen zur Beantragung) | Rufnummerngassen |
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Betreiberauswahl-Präfix | 10 xx(x) |
Kurzrufnummern für Telefonstörungsannahmestellen | 111 xx(x) |
Folgende Rufnummernbereiche können von Kommunikationsnetzbetreibern beantragt werden und dürfen ausschließlich von ihnen selbst genutzt werden.
Bezeichnung (inkl. Link zu Detailinformationen zur Beantragung) | Rufnummerngassen |
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Routingnummern | 85, 86, 87, 89, 96, 97 |
Die RTR-GmbH verwaltet neben Rufnummern auch spezielle Kommunikationsparameter. Das sind
Allgemeine Informationen betreffend spezieller Kommunikationsparameter, Beantragungsprozess für diese und zugeteilte spezielle Kommunikationsparameter sind unter folgenden Link verfügbar: