Die Einhaltung der jeweils in den verschiedenen Frequenzzuteilungsbescheiden festgelegten Versorgungsauflagen wird von der Telekom-Control-Kommission im Rahmen von Ermittlungsverfahren regelmäßig überprüft.
Ein von einer Auflage betroffenes Unternehmen hat im Regelfall vier Wochen nach jenem Stichtag, ab dem eine konkrete Versorgungsauflage zu erfüllen ist, von der TKK vorgegebene Daten bzw. Informationen zu übermitteln, die zum Nachweis der Einhaltung der Auflage geeignet sind. Diese Daten werden im Hinblick auf ihre Schlüssigkeit bzw. Nachvollziehbarkeit überprüft. Zusätzlich kann die Einhaltung von Auflagen durch Messungen vor Ort überprüft werden. In der Vergangenheit wurden die meisten Auflagen durch Messungen überprüft. Dazu wird - falls dies aufgrund der Zahl an Messpunkten erforderlich ist - eine statistische Auswahl an Messpunkten getroffen (Stichprobe), um den finanziellen Aufwand möglichst gering zu halten, jedoch trotzdem ein Ergebnis zu erhalten, dass aufgrund ausreichend geringer Irrtumswahrscheinlichkeit robust genug ist, um gegebenenfalls die Vorschreibung von Pönalen darauf zu stützen. Die Kosten für allfällige Messungkampagnen sind von den betroffenen Unternehmen zu tragen. In mehreren Fällen haben die Überprüfungsverfahren in der Vergangenheit bereits zur Vorschreibung von Pönalen geführt, nämlich dann, wenn die geforderte Versorgung nicht vollständig erfüllt wurde. Die Vorschreibung einer Pönale hat mit Bescheid zu erfolgen.
In den nächsten Jahren werden zahlreiche Versorgungsverpflichtungen auf Basis der Frequenzvergabe des Jahres 2020 in den Bereichen 700, 1500 und 2100 MHz schlagend und werden somit Überprüfungsverfahren vor der Telekom-Control-Kommission zu unterziehen sein.
Betreiber | Versorgungsgrad | zu gewährleisten bis | gemäß |
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A1 Telekom | 90% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2017 | Bescheid des BMWVK vom 06.11.1996 GZ 120641/IV/JD/96 an Mobilkom bzw. Merger Hutchison/Orange |
Hutchison | 90% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2017 | Bescheid des BMWV vom 19.08.1997 GZ 101059/IV-JD/97 an Connect bzw. Merger Hutchison/Orange |
T-Mobile | 98% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2019 | Bescheid des BMWV vom 25.01.1996 GZ 101749/IV/JD/96 an Ö-Call bzw. Bescheid der TKK vom 03.05.1999 GZ K39/98 an tele.ring |
Unter "Schmalband" ist eine Datenrate von 12,2 kbit/s zu verstehen. Im Zuge des Refarming-VerfahrensF6/14 mit Bescheiden der TKK vom 28.07.2014 wurden technologieneutrale Auflagen erlassen, wodurch die bestehenden Versorgungsauflagen mittels GSM-Technologie für Schmalband-Technologie gelten.
Betreiber | Versorgungsgrad | zu gewährleisten bis | gemäß |
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A1 Telekom | 50% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2020 | Bescheid der TKK vom 20.11.2000 GZ K15/00 an Mobilkom sowie 3G Mobile |
Hutchison | 50% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2020 | Bescheid der TKK vom 20.11.2000 GZ K15/00 an Hutchison sowie Connect |
T-Mobile | 50% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2020 | Bescheid der TKK vom 20.11.2000 GZ K15/00 an max.mobil sowie Mannesmann |
Im Frequenzbereich 2100 MHz sind Mindestversorgungen mit einer Datenrate von 144 kBit/s Down- und Uplink zu gewährleisten.
Betreiber | Versorgungsgrad | zu gewährleisten bis | gemäß |
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A1 Telekom | 25% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2026 | Bescheid der TKK vom 18.10.2010 F4/08 |
Hutchison | 25% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2026 | Bescheid der TKK vom 18.10.2010 F4/08 an Hutchison sowie Orange |
T-Mobile | 25% der österreichischen Bevölkerung | 31.12.2026 | Bescheid der TKK vom 18.10.2010 F4/08 |
Im Frequenzbereich 2600 MHz sind Mindestversorgungen mit einer Datenrate von 1 MBit/s Downlink und 256 kBit/s Uplink zu gewährleisten.
Im 3400 MHz-Band ist eine Mindestanzahl an Basisstationen vorgeschrieben.
| A1TA | H3A | TMA | MASS Response | LIWEST | Salzburg AG | Holding Graz |
ab 31.12.2020 | 303 | 303 | 303 | 11 | 25 | 29 | 15 |
ab 30.06.2022 | 1000 | 1000 | 1000 | 35 | 83 | 96 | 50 |
Weitere Details zu den regionalen Versorgungsauflagen finden Sie hier.