Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir über Rahmenbedingungen für den Betrieb von Postdiensten. Diese Informationen sind besonders interessant für Postdiensteanbieter.
Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des Postmarktgesetzes (PMG) der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde. Postdienstleister, die Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 50 g für Dritte gewerbsmäßig befördern, benötigen eine Konzessiongemäß § 26 Abs 1 PMG.
Postdiensteanbieter haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten, um ein Angebot an vielfältigen, preiswerten und qualitativ hochwertigen Postdiensten in ganz Österreich sicherzustellen. Durch das Postmarktgesetz (PMG) ist zum Beispiel sichergestellt, dass Postdiensteanbieter ein Recht auf Zugang zu wichtigen Informationen und wesentlicher Infrastruktur haben.
Das PMG legt für Postdiensteanbieter auch Pflichten fest, welche die Anzeige, den Finanzierungsbeitrag, die Bereitstellung von Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Hinterlegung und Rücksendung, das Beschwerdemanagement, die Einhaltung von Laufzeiten und die Zuordenbarkeit zum Unternehmen betreffen.
Anbieter von Postdiensten erhalten im Laufe des Jahres mehrere Aufforderungen, Daten für unterschiedliche Zwecke zu liefern. In diesem hilfreichen Überblick sind alle Datenlieferungsfristen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Erhebungen enthalten.