Mitte Dezember: Abfrage der Planumsatzdaten
An alle Beitragspflichtigen ergeht ein Schreiben mit der Aufforderung zur Bekanntgabe der Planumsätze für das kommende Jahr. Der geplante Umsatz ist bis spätestens Mitte Jänner zu melden.
Ende Februar: Geplanter branchenspezifischer Umsatz
Nach Einlangen der Planumsatzmeldungen wird der geschätzte branchenspezifische Aufwand und der geplante branchenspezifische Umsatz auf der RTR-Website veröffentlicht. Beitragspflichtige, die keine Planumsatzmeldung eingebracht haben, werden seitens der RTR geschätzt.
Mitte März: Erste Vorschreibung beziehungsweise Einmalvorschreibung
Die errechneten Finanzierungsbeiträge sind in vier Teilbeträgen zu entrichten. Finanzierungsbeiträge, die den jährlichen Betrag von EUR 1.000,- unterschreiten, werden aus verwaltungsvereinfachenden Gründen als Einmal-Betrag im ersten Quartal vorgeschrieben. Der daraus ggf. entstehende Zinsvorteil für die RTR wird dem jeweiligen Unternehmen gutgeschrieben.
Die Fälligkeit der ersten Vorschreibung bzw. der Einmalvorschreibung ist Ende März.
Mitte Juni bis Mitte Dezember: Zweite bis vierte Vorschreibung
Die Fälligkeit der zweiten, dritten und vierten Vorschreibung liegt am Ende des jeweiligen Quartals.
Anfang Mai: Abfrage der Istumsatzdaten
Alle Beitragspflichtigen werden aufgefordert, ihre Istumsatzdaten für das vergangene Jahr bekannt zu geben. Der Istumsatz ist bis spätestens Ende Mai zu melden.
Mitte September: Vorläufige Schlussabrechnung
Auf Basis der eingelangten Istumsatzmeldungen und vorgenommenen Schätzungen für jene Unternehmen, die keine Istumsatzmeldung eingebracht haben, werden die tatsächlichen Umsätze der Beitragspflichtigen des vergangenen Wirtschaftsjahres berechnet und veröffentlicht. Die Beitragspflichtigen werden eingeladen, noch einmal ihre Umsatzmeldungen bzw. -schätzungen zu prüfen und zu den veröffentlichten Zahlen Stellung zu nehmen.
Ende September: Tatsächlicher branchenspezifischer Umsatz
Allfällige korrigierte Umsatzmeldungen werden eingearbeitet, woraus sich der tatsächliche branchenspezifische Umsatz ergibt. Dieser wird wie der tatsächliche Aufwand der RTR für das abgelaufene Wirtschaftsjahr auf der RTR-Website veröffentlicht.
Mitte Oktober: Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrags
Der Ist-Finanzierungsbeitrag jedes Unternehmens wird dem Planfinanzierungsbeitrag gegenübergestellt. Liegt der Ist-Finanzierungsbeitrag über dem geplanten Betrag, erfolgt eine Nachforderung, ansonsten wird der zuviel bezahlte Betrag gutgeschrieben.
Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at schicken.